Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Ab 01. September müssen alle neu zugelassenen Sattelauflieger die neue ECE Regelung 58.03 für Unterfahrschutzeinrichtungen erfüllen.
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Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sind die Anforderungen an die hinteren Unterfahrschutzeinrichtungen bei Nutzfahrzeugen gestiegen. Ab dem 01. September 2021 gilt daher für alle neu zugelassenen Sattelauflieger die Unterfahrschutzeinrichtung nach der neuen ECE Regelung 58.03. Fahrzeuge mit einem Unterfahrschutz nach ECE Regelung 58.02 werden nach dem 31.08.2021 nicht mehr zugelassen.
Diese Schutzeinrichtung verhindert, dass andere Verkehrsteilnehmer unter das Fahrzeug geraten können.
Die Änderungen auf einen Blick:
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Durch die vorgeschriebene verringerte Bodenfreiheit verlängert sich der Hebelarm des Unterfahrschutzes
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Die aufzunehmenden Kräfte haben sich gegenüber der alten Richtlinie mit 18t fast verdoppelt (vorher 10t)Lesen Sie mehr
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Der maximale Abstand zur Fahrbahn darf nur noch 450 mm anstatt vorher 550 mm betragenLesen Sie mehr